Informationsvorlage - IV/BV/20-090/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

An den Ausschussvorsitzenden wurde die Bitte um eine Auskunft über die im Bebauungsplan Nr. 18 ausgewiesene öffentliche Grünfläche (Anlage 1) herangetragen.

 

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat mit dem Bebauungsplan festgelegt, dass auf dem gesamten Flurstück 47/62, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen (privater Eigentümer) nach Aufgabe und Rückbau des bestehenden Garagenkomplexes bzw. Entsiegelung der Gesamtfläche eine zukünftige Nachnutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park vorgesehen ist. Gemäß Festsetzung 7.1 im Text Teil B sind innerhalb der öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung Park auf 20% der Fläche mindestens 120 Sträucher der Pflanzenliste in Gruppen anzupflanzen. Fußwege innerhalb der Grünflächen sind zulässig.

 

Aus der Begründung zum Bebauungsplan ist unter 6.3 Eingriffe in Natur und Landschaft dazu erläutert, dass es mit der Umsetzung des Bebauungsplanes nicht zu Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne des § 18 BNatschG kommt, da die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes nicht erheblich beeinträchtig, sondern nach dem Rückbau eher aufgewertet werden (Anlage 2).

Ein Rückbau des Garagenkomplexes sowie der dazugehörenden Verkehrsflächen führt zu einer Entsiegelung von ca. 3.356m². Festlegungen zu welchem Zeitpunkt die Flächenentsiegelung und Neuanlegung der Grünfläche vorzunehmen sind, bestehen nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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