Beschlussvorlage - VO/FV/60-088/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kritzmow.

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Sachverhalt

In § 1 der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kritzmow wird der Steuergegenstand geregelt. Demnach werden gefährliche Hunde gesondert besteuert.

 

Durch die Neufassung der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022 wird nicht mehr in § 2 Abs. 1 sondern in § 3 definiert, welche Hunde als gefährlich gelten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die gemeindliche Hundesteuersatzung entsprechend anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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