Beschlussvorlage - VO/OS/20-121/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Erweiterung der kombinierten Stelle der Jugend- und Schulsozialarbeit von je 20 Stunden zu zwei Stellen Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit zu je 30 Stunden.

 

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Sachverhalt

In der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist zurzeit eine Fachkraft für eine kombinierte Stelle Jugend- und Schulsozialarbeit von jeweils 20 Stunden pro Woche tätig.

Am 27.03.2023 gab es ein Treffen der Vertreter der Schule als Partner der Schulsozialarbeit, der Gemeinde als öffentlicher Träger, des Landkreises Rostock als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe, des DRK Bad Doberan e.V. als Träger der Jugend- und Schulsozialarbeit und des Amtes Warnow-West als öffentlicher Träger. In dieser Gesprächsrunde ging es um die Jugendsozialarbeit im Jugendclub und der Schulsozialarbeit in der Grundschule Lichtenhagen in der Gemeinde. Dabei stellte sich heraus, dass an der Grundschule Lichtenhagen der Bedarf an Schulsozialarbeit gestiegen ist und 20 Stunden pro Woche hier nicht mehr ausreichen.

 

Bei der Jugendsozialarbeit ist nach der Änderung der Öffnungszeiten der Zulauf merklich gestiegen, sodass auch hier die 20 Stunden pro Woche nicht ausreichen.

Um den Bedarf der gestiegenen Jugend- und Schulsozialarbeit zu entsprechen, ist die Umwandlung der kombinierten Stelle der Jugend- und Schulsozialarbeit zu zwei Stellen mit jeweils 30 Stunden pro Wochen erforderlich.

Demnach würde die Gemeinde ab 01.10.2023 die Kosten von 30 Stunden pro Woche für die Jugendsozialarbeit zu 100 % tragen.

 

Bei Schulsozialarbeit trägt der Landkreis Rostock durch die Förderung mit Hilfe des Corona Aufholprogramms bis 31.07.2023 die gesamten Kosten. Ab dem 01.08.2023 werden

20 Stunden vom Landkreis Rostock mit 60 % und von der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen mit 40 % kofinanziert. Bei der Umwandlung der Stelle auf 30 Stunden pro Woche trägt die Gemeinde dann die zusätzlichen 10 Stunden zu 100 %.

 

Da ein höherer Ansatz im Haushalt 2023 aufgenommen wurde, kann der Mehrbedarf in voller Höhe mit den verfügbaren Mitteln gedeckt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

im Rahmen des Haushaltplans

 

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