Beschlussvorlage - VO/BV/30-073/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet Landgut Groß Stove“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB. Der Bebauungsplan hat zum Ziel eine geregelte öffentliche Erschließung für alle heutigen und künftigen Anlieger herzustellen, die vorhandenen Gewerbebereiche städtebaulich zu ordnen und eine Erweiterung des Gewerbegebietes im westlichen Teil zu ermöglichen.

2. Der Geltungsbereich (s. Anlage) in einer Größe von ca. 4,4 ha umfasst bebaute und unbebaute Flächen südwestlich des Weges „Zu den Koppeltannen“ und nordwestlich der Gutshofzufahrt „Landgut“. Nordöstlich grenzt der Geltungsbereich an landwirtschaftlich genutzte Gebäude und im Westen an die offene Landschaft an.Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Mit dem Erschließungsträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller Kosten für die Planung und Realisierung der Erschließung abzuschließen. 

4. Der Bebauungsplan soll vom Büro Stadt- und Regionalplanung aus Wismar erarbeitet werden. 

5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Die derzeitige Situation im Plangebiet ist geprägt durch eine unzureichende, bisher private und auszubauende Erschließung. Einige Betriebe wollen Betriebsteile verlagern, andere Betriebe wollen sich erweitern. Bisher landwirtschaftlich genutzte Bereiche sollen ebenfalls verlagert werden und die Flächen künftig für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Für die angestrebten Betriebserweiterungen soll eine Ergänzung der Gewerbeflächen im westlichen Teil erfolgen, die ehemals bebaut waren und heute durch Brachflächen mit Fundamentresten geprägt sind. Durch den Bebauungsplan soll die schon vorhandene gewerbliche Nutzung planungsrechtlich gesichert werden. Darüber hinaus wird die städtebauliche Ordnung für diesen Bereich der Ortslage Groß Stove auch für die zukünftige bauliche Entwicklung gewährleistet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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