Beschlussvorlage - VO/AV/60-096/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sichzu ziehen:

 

  • Beschluss über die Zustimmung der Gemeinde zu einer überplanmäßigen Ausgabe zur Deckung der Investitionsumlage 2022 Anbau Sporthalle Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow

und

 

  • Beschluss über die Zustimmung der Gemeinde zu einer überplanmäßigen Ausgabe zur Deckung der Investitionsumlage 2022 für die Schulhofgestaltung Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow

  

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Sachverhalt

 

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde trifft der Hauptausschuss

Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 EUR bis 25.000 EUR.

Die Gemeindevertretung kann nach § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V

Angelegenheiten, die sie durch Hauptsatzung übertragen hat, jederzeit nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

Um den benannten Beschluss der überplanmäßigen Ausgabe in der Gemeindevertretersitzung am 23.05.2022 zu fassen, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit mit Beschluss der Rückholung wieder an sich ziehen.

  

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Finanz. Auswirkung

     keine  

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