Beschlussvorlage - VO/BV/30-074/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Widmungsverfügung in der vorliegenden Form für das Wegeflurstück in der Gemarkung Papendorf, Flur 3, Flurstück 88.

 

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Sachverhalt

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält. Durch die Widmung werden die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt. Das Amt Warnow-West ist Privateigentümer dieses Wegbereiches, eine Widmung lag bisher hierfür nicht vor. Das Amt Warnow-West ist auch künftig Eigentümer des Wegegrundstückes und hat gemäß § 7 (3) StrWG MV der beabsichtigten Widmung der Gemeinde im Vorfeld zugestimmt. Beschluss des Amtsausschusses vom 27.04.2023 (Beschluss Nr. VO/BV/10-067/2023).

Die Gemeinde Papendorf hält eine Widmung und damit die Begründung der Baulastübernahme für notwendig, um angrenzende gemeindeeigene Grundstücke zu erschließen. Versicherungstechnische und haftungsrechtliche Belange gehen damit einher und liegen nun bei der Gemeinde. Die Widmungsarten sind bestimmt mit Fußgänger- und Radverkehr sowie Nutzung durch Rettungsfahrzeuge und Versorgungsfahrzeuge.

Gemäß § 19 (1) StrWG MV steht der Gemeinde als neuen Straßenbaulastträger die Ausübung der Eigentumsrechte insoweit zu, als sich diese auf die Ausübung des Gemeingebrauchs und die Verwaltung und Unterhaltung erstrecken. Investive Maßnahmen sind davon nicht umfasst und verbleiben in der Zuständigkeit des Eigentümers.

 

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Finanz. Auswirkung

Unmittelbar aus der Widmung erwachsen keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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