Beschlussvorlage - VO/BV/30-078/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“ und den Vorentwurf der Begründung dazu (s. Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.     Mit dem Vorentwurf einschließlich Begründung sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung im Amt Warnow-West.

 

3.     Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlage: Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 vom 22.05.2023 und Vorentwurf der Begründung dazu.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 15.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 mit der Gebietsbezeichnung „Am Schwanen-Soll“ gemäß § 2 und 8 BauGB beschlossen.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rockstock plant eine umfassende Siedlungsentwicklung südlich und westlich des Ortsteils Biestow. Voraussetzung dafür ist die Anbindung dieser zukünftigen Siedlungsflächen an die Landesstraße L 132 in Höhe des Abzweiges nach Sildemow über eine Trasse, die das Papendorfer Gemeindegebiet quert. Durch die Errichtung dieser neuen Erschließungstrasse wird eine ergänzende, gemeindegebietsübergreifende Siedlungsentwicklung in diesem Bereich auch auf dem Gebiet der Gemeinde Papendorf möglich und sinnvoll.

 

Der Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Papendorf soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung dieses Papendorfer Gebietes südlich der Gemeindegrenze Rostock (Ortsteil Biestow/Straßenbahnhaltestelle Südblick) sowie für die Verkehrsanbindung der angrenzenden Rostocker Flächen an die Landesstraße L 132 schaffen.

Städtebauliche Zielsetzung ist die Schaffung einer gemischten Gebietsstruktur mit Wohnen (individueller Wohnungsbau und Mietwohnungsbau), altersgerechtem Wohnen, sozialen Einrichtungen und Versorgungseinrichtungen.

Das grundsätzliche städtebauliche Konzept wurde in gemeinsamen Beratungen zwischen der Gemeinde Papendorf und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock abgestimmt.

 

Mit dem nun vorliegenden Vorentwurf sind die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Ja, im Rahmen der Haushaltsplanung

Reduzieren

Anlagen

Loading...