Informationsvorlage - IV/BV/20-088/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Flurstück 28/36, Flur 4, Gemarkung Elmenhorst (Anlage 1), welches im B-Plan Nr. 10 „Oberhagen“ 1. Änderung als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, wurde teilweise mit einer Carportanlage und Pkw-Stellflächen überbaut.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2018 die rechtswidrige Errichtung eines Carports auf dieser Fläche bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock angezeigt. Zur Herstellung rechtmäßiger Zustände, ist die Gemeinde bereit den B-Plan in dem betroffenen Bereich zu ändern. Die Gemeinde nutzt in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die städtebauliche Ordnung wiederherzustellen.

 

Der Erschließungsträger und zugleich Eigentümer des o.g. Flurstückes wurde zuletzt mit Schreiben vom 24.11.2020 und vom 18.01.2021 um eine Aussage hinsichtlich der vorgeschlagenen Planänderung gebeten, so dass alle weiteren Verfahrensschritte initiiert werden können. Es liegen bisher weder eine schriftliche noch eine mündliche Rückmeldung vom Eigentümer vor, so dass der Vorgang derzeit ruht.

 

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Finanz. Auswirkung

Insofern durch die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und dem Eigentümer einvernehmlich eine 2. Änderung ausgelöst wird, ist die Kostenübernahme seitens des Eigentümers über einen Städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB mit der Gemeinde zu regeln.

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei vom Plan abweichenden Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

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Anlagen

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