16.06.2022 - 7 Beschluss einer Stellungnahme zur Schulentwickl...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Der Landkreis Rostock prüft anhand der Schulentwicklungsplanung, ob Schulen ihren Betrieb einstellen müssen oder ob Anpassungsmaßnahmen (bspw. Änderung von Schuleinzugsbereichen) nötig sind.

Die Schulentwicklungsplanung basiert auf der zu erwartenden Schülerzahl der Kinder der amtsangehörigen Gemeinden für den jeweiligen Schuleinzugsbereich. Bei vorhandener Kapazität ist die Aufnahme externer Schüler möglich.

Kernpunkt der Planung ist die Raumkapazität. In beiden Amtsschulen steigt der Bedarf an Unterrichtsräumen in den nächsten Jahren. Besonders gravierend wirkt sich die Schülerprognose auf den Unterrichtsraumbedarf im Regionalschulbereich der Warnowschule aus. Hier werden viele Fachräume (u. a. für Mathe, Kunst, Bio, Chemie, Physik) und Projekträume aufgegeben werden müssen. Wohingegen in der Regenbogenkinder Grundschule nur ein Fachraum zum Unterrichtsraum gewandelt wird.

Beide Amtsschulen sind in ihrem Bestand gesichert und haben Zukunft. Schulorganisatorische Maßnahmen sind nicht notwendig, auch keine weitere Stellungnahme an den Landkreis.

Es erfolgt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Beschluss:

Das Amt Warnow-West als Träger der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow sowie der Warnowschule Papendorf stimmt dem vorliegenden Entwurf der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2022/2023 bis 2026/2027 zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

Herr Witt versichert, dass die von der Gemeinde Papendorf in Auftrag gegebene Studie für einen Schulcampus, die auch Planungsideen für die Erweiterung der Grundschule beinhaltet, durch die Bürgermeister weiterhin beraten wird.

Herr Blotenberg weist daraufhin, dass in den nächsten 5 Jahren eine betriebsbereite und finanziell abgesicherte Lösung vorliegen muss.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren kontrovers zum Einsatz eines Hallenwartes in der neuen Schulsporthalle.

Im Verlauf der Beratung wird deutlich, dass eine Person (Hausmeister oder Hallenwart, Lehrer ausgeschlossen) zur Unterhaltung der Sporthalle benötigt wird. Wie umfangreich die zu erbringenden Leistungen sind bzw. sein sollen, muss in einer Aufgabenanalyse/durch einen Faktencheck herausgearbeitet werden.

Leistungen, die über den Schulbetrieb hinausgehen, müssen von den Nutzern getragen werden. Hierzu ist eine Nutzungs- und Entgeltordnung zu erlassen.

Die Problematik soll in der nächsten Sitzung des Schul- und Bauhofausschusses wieder thematisiert werden.

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

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Anlagen zur Vorlage