23.06.2022 - 9.1 Beschluss über die Neuordnung der Löschwasserve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird durch die Gemeindevertretung beauftragt und ermächtigt, die Vertragsabwicklungen über die Neuordnung der Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) zu führen und abzuschließen.
Des Weiteren beschließt die Gemeinde, dass die im Gemeindeeigentum befindlichen Löschwasserhydranten dem WWAV rückwirkend zum 01.01.2022 übertragen werden. Die Löschwasserhydranten sind dementsprechend aus dem Anlagevermögen auszusondern.
Die Gemeindevertreter beraten zur Beschlussvorlage und schlagen folgende Überarbeitung vor:
- Die Liste der 63 Hydranten soll den 2 Typenklassen (entsprechend der Leistungsfähigkeit) zugeordnet werden.
- § 8 muss geändert werden, da die gegenseitige Haftung auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt wurde, haftet niemand, wenn kein Wasser zur Verfügung steht.
- Es soll erläutert werden, warum die Hydranten verkauft werden und wieviel Kosten jährlich auf die Gemeinde zukommen (> oder < 5000 EUR). Wird es auf 1 % beschränkt bleiben oder kann der WWAV den Prozentsatz jederzeit erhöhen?
- Die Gemeindefeuerwehr soll vor Beschlussfassung in die Vertragsgestaltung einbezogen werden und ihre Meinung darlegen. Eventuell könnte der Bauhof einige Aufgaben übernehmen.
- Die Vertragslaufzeit ist mit 20 Jahren sehr lang. Kann eine kürzere Vertragslaufzeit festgelegt werden? Gehen die Hydranten an die Gemeinde zurück, wenn gekündigt wird?
- Es wird an das Amt appelliert, nicht nur eine erneuerte Fassung des Vertrages an den Beschlussvorschlag anzufügen, sondern im Beschlussvorschlag zu begründen, wie die Kosten zustande kommen und welche Änderungen aus welchem Grund vorgenommen wurden oder nicht möglich sind. Es sind insgesamt umfangreichere Information erwünscht.
- Im Vertrag ist kein Rückübertragungsanspruch festgehalten. Es erfolgt lediglich die Übertragung der Hydranten in das Eigentum des WWAV. Eigentum und Dienstleistung (Nordwasser als Dienstleister für den WWAV) stehen nicht proportional im Verhältnis zueinander.
Der Beschluss wird zur Überarbeitung an das Amt zurückverwiesen. Der Bürgermeister lässt zur Rückverweisung abstimmen;
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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665,9 kB
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