23.06.2022 - 9.2 Beschluss über die Nutzung der straßenseitigen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Es wird von Herrn L. Rosenkranz erläutert, dass die Firma eine Kosten-Nutzen-Rechnung zur Verfügung stellen wird. Die Unterkonstruktion wird fest installiert und von der Firma angebracht. Es ist noch unklar, ob die Gemeinde einen Teil der Kosten für die Unterkonstruktion tragen muss. Die Gemeinde erhält ein Mitspracherecht, welche Werbung angebracht wird. Hierzu muss sich an Vorschriften gehalten werden.

Herr Joachim weist darauf hin, dass in der Beschlussvorlage die Beratungsfolge fehlt und beim Antragsteller keine Eintragung erfolgt ist.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die straßenseitigen Fassadenflächen der Sporthalle Lichtenhagen für kommerzielle und ggf. nicht kommerzielle Werbezwecke zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

2