23.06.2022 - 9.4 Beschluss über die baurechtliche Umnutzung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Datum:
- Do., 23.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Stefan Grell
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Die Gemeindevertretung berät zur Beschlussvorlage und weist auf folgende Probleme hin:
- Die Gemeinde kann nicht mit 4.000,00 EUR in Vorleistung gehen, da beim Nichtzustandekommen des Mietvertrages mit dem potentiellen Mieter die Kosten dann für den folgenden Mieter erneut aufgebracht werden müssten. Eventuell könnte ein Vorvertrag mit dem Interessenten geschlossen werden, sodass dieser beim Rücktritt vom Vertrag die Kosten von 4.000,00 EUR übernimmt.
- Parkplatzmöglichkeiten sind noch nicht vorgesehen, aber geplant.
- Ein Überweg über die stark frequentierte K10 in Verbindung mit dem beidseitigen Radverkehr wurde vom Landkreis noch nicht genehmigt.
Der Beschluss wird geändert gefasst. Die anfallenden Kosten für Planungsleistungen und die Erstellung der Antragsunterlagen in Höhe von ca. 4.000,00 EUR werden nicht als Vorleistung von der Gemeinde getragen, sondern sind vom potentiellen Mieter aufzubringen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die baurechtliche Umnutzung der Gewerbeeinheit im Gewerbehof 1 in „Eiscafé mit Verkaufsfläche“ bei der zuständigen Behörde zu beantragen.