24.10.2023 - 6.2 Beschluss über die Zahl und Abgrenzung der Wahl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kritzmow
- Datum:
- Di., 24.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag.
Es ist zwischen Wahlgebiet, Wahlbereich und Wahlbezirk bei Kommunalwahlen zu unterscheiden.
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Kommune, in der gewählt wird.
Gemäß Landeskommunalwahlgesetz M-V können Wahlgebiete mit einer Einwohnerzahl von bis zu 25.000 in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden, bei mehr als 25.000 Einwohnern ist dies verpflichtend.
In jedem Wahlbereich treten die Parteien oder Wählergemeinschaften in der Regel mit unterschiedlichen Wahlvorschlägen an, also mit jeweils anderen Kandidaten. Dies soll dafür sorgen, dass die Mandate lokal ausgewogen verteilt werden. Allerdings werden bekannte Kandidaten, für die sich die Parteien viele Stimmen erhoffen, zumeist in allen Wahlbereichen aufgestellt. Sie können jedoch nur das Mandat eines Wahlbereichs wahrnehmen. Gegebenenfalls rücken in anderen Wahlbereichen andere Kandidaten derselben Partei nach.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Bildung von Wahlbereichen in einer Gemeinde mit knapp 4.000 Einwohnern nicht zielführend.
Zu unterscheiden sind hiervon grundsätzlich die Wahlbezirke. Diese sind die organisatorischen Einheiten zur Stimmauszählung und entsprechen den Wahllokalen.
Es ist vorgesehen, für die Kommunalwahlen wieder drei Wahllokale – zwei in Kritzmow und eins in Klein Schwaß – einzurichten.
Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: