05.09.2023 - 5 Information und Beratung zu Förderanträgen der ...

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Wortprotokoll

Anträge lt. Richtlinie der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen zur finanziellen Förderung von Vereinen (§ 3 Abs. 3.1) beim Amt Warnow West fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

 

- Erläuterung zum Antrag Förderverein Denkmale

Nach Rücksprache mit dem Finanzausschuss -> Anschaffung des Bücherschrankes als kommunale Aufgabe, da diese mit in das Anlagevermögen der Gemeinde aufgenommen werden soll

- Gestaltung und Angebote zur Nutzung dann gern in Vereinstätigkeit

- Ergänzung: Reservierung von 2 Telefonzellen von Bgm Barten, die nach Umbau als Bücherzelle genutzt werden können

 

Erläuterung zum Zuschuss Musikunterricht:

Hier erfolgt eine Prüfung, ob vor Nutzung von Fördermitteln der Gemeinde vorab eine Bezuschussung aus dem Bildungspaket Bildung und Teilhabe erfolgen kann.

 

Empfehlung:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt der Gemeindevertretung, die Anträge der Vereine und Institutionen der Gemeinde unter Betrachtung des Haushaltes in der nächsten Gemeindevertretersitzung möglichst vollumfänglich zu berücksichtigen:

Dieses gilt für die Anträge des Schützenvereins, der LSG Elmenhorst, der Schach AG, der AG Stumpfe Nadeln, für den Seniorenskat, die Laufgruppe und den Lichtenhäger Findlingsgarten e.V.

 

Ja: 3 Stimmen          Nein: 1 Stimme           Enthaltungen: 0 Stimmen

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4770&TOLFDNR=39089&selfaction=print