15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses Elmenhorst/Lichtenhagen
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Vorsitzende verwies auf § 23 Abs. 6 Satz 1 und 2 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (Verschwiegenheitspflicht).