26.10.2023 - 1 Begrüßung durch die Ausschussvorsitzende, Fests...

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Die Vorsitzende verwies auf § 23 Abs. 6 Satz 1 und 2 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (Verschwiegenheitspflicht).