26.10.2023 - 4.1 Information zur Um- und Neugestaltung Spielplat...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Für die Empfehlung an die Gemeindevertretersitzung sind die Ausschüsse Soziales, Bau und Finanzen zuständig, insbesondere der Bauausschuss, da es sich um Vergabe von Bauleistungen handelt. Wesentliche Voraussetzungen für die Gestaltung der Spielplätze wurden bereits im Sozialausschuss geleistet, denen der Bauausschuss zustimmte. Der Vorsitzenden des Sozialausschusses wurde mehrheitlich das Rederecht erteilt. Sie erläuterte, dass bei der Entscheidungsfindung zur Neugestaltung die Nachhaltigkeit bei der Wiederverwendung von Spielgeräten eine wesentlich Rolle spielte. Die Ausschreibung der Leistungen soll demnächst erfolgen. Die Realisierung ist für 2024 vorgesehen.

 

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Anlagen zur Vorlage