30.11.2023 - 13 Abwägungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grimnitz erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass dieser Beschluss bereits in den Sitzungen des Hauptausschusses und Bauausschusses mehrheitlich empfohlen wurde.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.

Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl.I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) - Anlage 2. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Die Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gebilligt – Anlage 3. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.

Den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die sich geäußert haben, sind die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- zu übersenden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

3

 

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Anlagen zur Vorlage