30.11.2023 - 8 Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 25 "Sondergebiet P...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister beantragt das Rederecht für Frau Kühn vom Planungsbüro. Die Abstimmung erfolgt mit 14 JA-Stimmen und einer Enthaltung.

 

Frau Kühn stellt den Anwesenden den Vorentwurf vor und erläutert die Gründe für den Antrag auf Zielabweichung.

 

Fragen der Gemeindevertreter:

Herr Ibendorf: Welche Bauhöhe wird mit der Photovoltaikanlage erreicht?

Antwort Frau Kühn: Die Bauhöhe für die Module ist bis zu 3 Meter vorgesehen und für die baulichen Anlagen wie z. B Trafo oder Umspannwerk ist die Höhe bis zu 4 Metern festgesetzt.

Hr. Harbrecht: Die untere Vorflut wurde zum Teil repariert. Werden im Rahmen des Projektes Reparaturmaßnahmen diesbezüglich stattfinden und entstehen dabei Kosten für die Gemeinde?

Frau Kühn gibt an, dass sich solche Maßnahmen erst im Rahmen des Projektes entscheiden werden und mit dem WWAV abgestimmt werden müssen.

Herr Tietböhl: Durch den Bau der Solaranlagen gehen Flächen verloren, die für die Landwirtschaft vorgesehen sind. Welche Bodenrichtwerte werden zu Grunde gelegt?

Antwort Fr. Kühnt: Die Maßgabe nach Landesentwicklungsprogramm gibt vor, dass Flächen mit Bodenwertzahlen von 50 und höher für solche Anlagen nicht in Betracht gezogen werden.

 

Im geplanten Gebiet weist nur eine sehr kleine Fläche einen Wert von 50 auf. Die Fläche in der Gesamtheit hat einen Durchschnittswert von unter 40. Die Bodenwerte liegen zwischen 24 und 54.

 

Herr Tietböhl: Wie sind diese Anlagen Brandschutztechnisch ausgestattet bzw. abgesichert?

Antwort Frau Kühn: In der Regel sind die PV-Module nicht brennbar. Ein Brand auf Grund Hitzeeinwirkung etc. kann nicht ausgeschlossen werden. Der Punkt Brandschutz muss im Verfahren erstellt werden.

 

Frage Herr Dr. Hornickel: Sind bei den benannten Bodenwerten die Bodenschätzwerte der DDR oder die Bodenpunkte gemeint?

Frau Kühn: Die Bodenrichtwerte sind aus dem Jahr 1936. Die benannten Bodenrichtwerte werden den Kartenportalen entnommen.

Herr Grimnitz: Ist ein Blendgutachten Bestandteil des Baugutachtens bzw. der Baugenehmigung?

 

Fr. Kühn: Da um die vorgesehene Fläche für Photovoltaikanlage Ackerland ist und der Abstand zur Wohnbebauung 100 Meter beträgt, ist die Notwendigkeit eines Blendgutachtens derzeit nicht zu erkennen. 

 

Herr Grimnitz weist darauf hin, dass eine Bepflanzung (z.B. Hecke) innerhalb der Baugrenze erfolgen muss. Das muss festgelegt werden. Hier besteht noch Klärungsbedarf.

 

Herr Dr. Hornickel: In einem B-Plan wird in der Regel die Bepflanzung festgelegt. Welche Art von Bepflanzung wird hier festgelegt, um Sichtschutz und Blendwirkung zu erzielen?

Herr Dr. Hornickel verlässt die Sitzung

 

Fr. Kühn erläutert, dass es sich derzeit um einen Vorentwurf im frühen Stadium handelt. Die Verfahren zur Bepflanzung und Bebauung werden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

Herr Prof. Vogel: Wie stark ist die Lärmbelastung bei Regen?

 

Antwort Frau Kühn: Eine Lärmbelastung ist nicht ausweisbar. Der Bürgermeister fügt hinzu, dass in der Gemeinde sehr viele private Dächer mit Solaranlagen ausgestattet sind und Lärmbeschwerden nicht vorliegen.

 

Hr. Ibendorf: Wird in diesem Bereich die Bodenwertzahl im Durchschnitt berechnet?

Frau Kühn: Ein Durchschnittswert und die Größe der Flächenanteile werden ermittelt. Als „raumbedeutsam“ werden Flächen über 5 Hektar beurteilt.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für die Ausführungen bei Frau Kühn und verabschiedet sie.

 

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Anlagen zur Vorlage