06.07.2023 - 8 2. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde El...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 06.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Sven Breitrück
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke, als Planer, ist für die Tagesordnungspunkte 8 und 9 erschienen. Es wird ihm einstimmig das Rederecht erteilt. Herr Fricke stellt die Änderungsbereiche im F-Plan vor.
Herr Meus kommt bei der Beratung dazu und nimmt an der Abstimmung teil.
Es wird umfangreich über:
- die Straßenbahnanbindung und in diesem Zuge über die Beteiligung der RSAG und Hansestadt Rostock an den Plänen,
- das Entstehen eines großen Baugebietes (Bereich Gauswisch),
- den Trend der Bebauung (z. B. Reihenhäuser, mehrgeschossige Häuser),
- die Zunahme von Verkehr und weiteren Infrastrukturproblemen,
- den Ausbau der Entwässerungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet,
- die infrastrukturelle Anbindung neuer Wohngebiete,
- den Antrag auf touristische Nutzung für Caravan, Camping und Tiny House
diskutiert.
Zu Punkt 16 – Ausweisung einer Sondergebietsfläche für touristische Nutzung für Caravan, Camping, Tinyhouses wurde als nicht notwendiges Planungsziel erachtet und somit ergeht die Empfehlung vom Bauausschuss, diesen Punkt zu streichen. Nach Auskunft des Bauausschusses hat sich der Eigentümer seit 1 ½ Jahren nicht mehr gemeldet.
Im Ergebnis der Diskussion zu den Punkten 4 (Schaffung von Wohnbauflächen für altersgerechten Wohnraum), 9 (Umwandlung einer innerörtlichen Sportplatzfläche in gemischte Baufläche für Gewerbe und Wohnen) und 16 fallen diese Punkte aus der 2. Änderung zum Flächennutzungsplan heraus. Es wird somit der Empfehlung des Bauausschusses gefolgt.
2 Punkte werden mit aufgenommen,
Punkt 18: Straßenbahntrasse südöstlich zu sichern
Punkt 19: Wohnbebauung südlich Nienhäger Weg, westlich Gauswisch
Vom Bauausschuss wurde dieser Beschluss mit den angegebenen Änderungen mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung empfohlen.
Daher wird der Beschluss nun wie folgt formuliert:
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit folgenden Planungszielen:
- Ausweisung Sondergebiet für touristische Nutzung am Ende des Strandweges für Gastronomie, Slip-Anlage, Parkplatz usw.
- Separaten Radweg am Strandweg als Hauptwanderweg ausweisen
- Bauflächen im Norden an Bestand anpassen, dazu Antrag auf Anpassung LSG-Grenze
- Schaffung von Wohnbauflächen für altersgerechtes Wohnen – entfällt
- Schaffung von Wohnbauflächen für Mietwohnungen
- Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche auf Gemeindeland
- Lückenschluss für durchgehenden Radweg am nördlichen Ortsrand
- Ausweisung Verkehrsfläche für Bushaltestelle mit Wendeschleife
- Umwandlung einer innerörtlichen Sportplatzfläche in gemischte Baufläche für Gewerbe und Wohnen - entfällt
- Umwandlung einer innerörtlichen Kleingartenfläche in Gemeinschaftsfläche
- Ausweisung Gemeinbedarfsfläche für Schulcampus mit Hort, Mehrgenerationenplatz Festwiese, Sportplätzen, Sporthalle
- Gemeinbedarfsfläche in Lichtenhagen
- Umwandlung des Reitplatzes in Wohnbaufläche
- Umwandlung der altlastenbelasteten Garagenfläche von Wohngebiet in Gemeinbedarfsfläche
- Ausweisung einer Sondergebietsfläche zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Ausweisung einer Sondergebietsfläche für touristische Nutzung für Caravan, Camping, Tinyhouses - entfällt
- Ergänzung der gewerblichen Baufläche zwischen B-Plan Nr. 1 und Ortsumgehung.
- Straßenbahntrasse südöstlich zu sichern
- Wohnbebauung südlich Nienhäger Weg, westlich Gauswisch
Gebietsabgrenzung:
Die Geltungsbereiche der 2. Änderung umfassen die o.g. Flächen lt. Übersichtsplänen in den Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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390,7 kB
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