06.07.2023 - 9 Bebauungsplan Nr. 21 "Ostseeblick" der Gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 06.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Sven Breitrück
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Fricke stellt den Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 21 „Ostseeblick“ (ehemalige Milchviehanlage) vor. Mit dem Planungsziel soll die Erschließung und Bebauung des Plangebietes im Norden von Elmenhorst mit verschiedenen Wohnformen (Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser) planungsrechtlich geregelt werden. Die alte Milchviehanlage soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant werden. Es wird von Herrn Fricke mit den Gemeindevertretern über den Artenschutzfachbeitrag (z.B. Fledermäuse), die Entfernung der brüchigen Pappeln und Anpflanzung von einheimischen Laubbäumen oder Laubhecken, Altlastenverdachtsfläche (ehemalige Tankstelle), Ausgleichsflächenpotential und Investitionskosten gesprochen. Die Gemeindevertreter tauschen sich zu dem Thema aus. Die Frage nach der Größe der Wohnbaufläche wird von Herrn Fricke mit 2 ha beantwortet. Auch der zu schließende städtebauliche Vertrag, der auch die Entfernung der Betonfläche regelt, ist ein Thema. Eine Festlegung, ob Ferienvermietung stattfinden kann, liegt laut Herrn Fricke in der Entscheidungshoheit der Gemeindevertretung. Auch von Herrn Joachim wird erläutert, was im Bauausschuss besprochen wurde. Die Flächen für Wohnbebauung könnten für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser genutzt werden. Hierzu wird die Beratung später im B-Plan-Verfahren stattfinden. Der Bauausschuss hat die Empfehlung einstimmig abgegeben.
Der Bürgermeister verliest folgenden Beschlussvorschlag, über den abgestimmt wird.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Ostseeblick“ gemäß §§ 2 und 8 BauGB.
Planungsziele: Mit dem Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des Plan-gebietes im Norden von Elmenhorst mit verschiedenen Wohnformen (Einzel-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser) planungsrechtlich geregelt werden. Die alte Milch-viehanlage soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant werden.
2. Gebietsabgrenzung: der ca. 4,3 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 umfasst die in der wirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbauflächen W13a und b sowie W14a und b (ganz oder teilweise) dargestellten Bereiche nördlich der vorhandenen Wohnbebauung an der Hauptstraße und der Zufahrtsstraße zur Rinderstallanlage, östlich vorhandener Wohnbebauung und des Wohnmobilstellplatzes, südlich der Grenze des Landschaftsschutzgebietes Kühlung und reicht im Osten bis zur Pappelreihe (Flurstücke 164 und 165 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Elmenhorst), s. Anlage.
Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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