09.11.2023 - 6.2 Beschluss eines überplanmäßigen Aufwands/Auszah...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeinde plant, für eventuelle Katastrophenlagen bei Strom- oder Heizungsausfall eine Netzersatzanlage zu beschaffen. Die Verpflichtung, im Bedarfsfall Wärmeinseln zu schaffen, bleibt bestehen. Im vergangenen Jahr wurden die Geräte im gesamten Amtsbereich gemietet.

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Erstattung dieser Mietkosten durch den Landkreis erfolgt. Jetzt gibt es dazu eine neue Lage, die Mietkosten (4.150 € in 2023) werden nur erstattet, wenn zeitnah ein neues Gerät erworben wird. Die Anschaffungskosten werden komplett übernommen. Der Beschluss sollte unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Kosten auch vom Landkreis übernommen werden.

 

Die erforderlichen Unterlagen sind durch das Amt bereits eingereicht worden. Ein entsprechender Vertrag wird vorbereitet, dass die Gemeinde der Eigentümer der Anlage wird, der Katastrophenschutz M-V würde aber im Ernstfall über das Gerät verfügen können. Eine zeitlich begrenzte Abgabe ist möglich, wenn das Gerät von unserer Gemeinde nicht benötigt wird. Dies sollte aber im Rahmen der Solidarität mit anderen Gemeinden toleriert werden.

 

Die Wartung und Instandhaltung laufen über die Gemeinde. Das zu beschaffende Gerät soll auf einem Anhänger verbaut sein, damit ein örtlich flexibler Einsatz gewährleistet werden kann. Eine Unterbringung ist vorerst im Bauhofgelände vorgesehen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Beschaffung einer 43 kVA Netzersatzanlage sowie den überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung gemäß Anlage, sofern die vollständige Kostenübernahme durch den Landkreis erfolgt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage