11.07.2024 - 7 Beschluss der Achten Satzung zur Änderung der H...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Frau Lange erläutert, dass auf Grund der neuen Kommunalverfassung eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich ist.

 

Herr Ibendorf beantragt, den Änderungsantrag in die Ausschüsse zur weiteren Beratung zu übergeben, da einige Passagen nichts mit der Änderung der KV zu tun haben und die Begründungen nicht ausreichend sind.

Frau Lange lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

14

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

Die Übergabe in die Ausschüsse erfolgt somit nicht, der TOP bleibt auf der Tagesordnung.

 

Herr Gotham moniert, dass nicht nur die unbedingt erforderlichen Änderungen vorgenommen werden sollen, sondern auch nicht relevante Punkte. Speziell die Formulierung zur Zusammensetzung der Ausschüsse (§ 36 KV) hält er für nicht rechtskonform.

 

Frau Czerny fordert Herrn Gotham auf, einen konkreten Änderungsantrag zu stellen, um in der Sache weiter zu kommen. Dies bleibt aus.

 

Weiterhin hält Herr Gotham die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für nicht gerechtfertigt. Es gab vor 5 Jahren eine Verdoppelung der Entschädigungen, dies wird unweigerlich zu Problemen im Gemeindehaushalt führen. Außerdem sollte eine Erhöhung grundsätzlich zuerst in den Ausschüssen besprochen werden, bevor der Beschlussvorschlag in die Gemeindevertretung geht.

Herr Tietböhl schließt sich der Meinung an.

 

Frau Czerny erläutert, dass die Entschädigungsverordnung angepasst wurde, neue Höchstsätze sind festgelegt worden. Es wurden im Beschlussvorschlag die Höchstsätze angesetzt. Die letzte Anpassung ist 5 Jahre her, es handelt sich bei der Erhöhung gerade mal um den Inflationsausgleich, festgesetzt in der Begründung der Landesregierung. Es handelt sich lediglich um einen Entwurf, die GV entscheidet über andere Aufwandshöhen.

 

Herr Dr. Hornickel weist darauf hin, dass Elmenhorst/Lichtenhagen eine sehr große Gemeinde mit ehrenamtlichem Bürgermeister ist. Er hält es für angemessen, die Höchstsätze an die Gremienmitglieder zu zahlen.

 

Frau Lange erkundigt sich nochmals, ob ein konkreter Antrag zur Änderung vorliegt. Dies ist nicht der Fall. Es erfolgt die Abstimmung.

 

Herr Gotham beantrag die namentliche Abstimmung:

 

Nils Ibendorf nein

Bernd Tietböhl nein

Lars Gotham nein

Marianne Düsterhöft nein

Horst Harbrecht nein

Karl-Heinz Meus nein

Torsten Lange Enthaltung

Dr. Hartmut Hornickel ja

Eckhardt Rosenkranz ja

Markus Krebes ja

Thomas Lange ja

Lars Rosenkranz ja

Ulf Grimnitz ja

Manja Lange ja

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen lt. Anlage.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

14

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

Da für eine Satzungsänderung die absolute Mehrheit erforderlich ist, ist die Änderung der Hauptsatzung nicht angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage