15.07.2024 - 7 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Gemeindevertretung liegt ein Änderungsantrag von Herrn Heß zu § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 7 sowie § 5 Absatz 2 vor. Zum Sachverhalt informiert Herr Heß: Gemäß § 17 (1) Kommunalverfassen M-V (KV M-V) soll die Gemeindevertretung bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen, wobei nach § 17 (3) KV M-V das Nähere in der Hauptsatzung zu regeln ist.

 

Gemäß § 35 (4) bzw. § 36 (6) KV M-V kann die Hauptsatzung ferner bestimmen, dass die Sitzungen des Hauptausschusses bzw. der beratenden Ausschüsse öffentlich stattfinden.

Herr Heß begründet seinen Antrag umfassend.

Mit den Änderungen werde dem Interesse der Öffentlichkeit an einer transparenten sowie bürgernahen Selbstverwaltung Rechnung getragen.

Da mit Nichtöffentlichkeit der Ausschusssitzungen zwangsläufig eine Verschwiegenheitspflicht für die Ausschussmitglieder sowie anwesender Mitglieder der Gemeindevertretung einhergeht, seien wiederum deren Möglichkeiten nach umfassender Information außerhalb der Gemeindevertretung stark beschränkt.

 

Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde zugleich anerkannt und berücksichtigt sein, dass die öffentlichen Ausschusssitzungen wie auch die Fragestunden in Einzelfällen von Einwohnern zu missbrauchen versucht werden können, um etwa Einfluss auf die Beratungen und Entscheidungen der Gemeindevertretung oder auch persönlichen Druck auf einzelne Mitglieder der Gemeindevertretung auszuüben.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Beschlussvorlagen 7 Tage vor den Gemeindevertretersitzungen für die Öffentlichkeit einsehbar sind.

Für öffentliche Ausschusssitzungen ist ebenfalls die Einteilung in öffentliche/nichtöffentliche Sitzungen gesetzlich vorgeschrieben, wonach u. a. Grundstücksangelegenheiten, private Bauanträge in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind.

 

Auf Anfrage von Herrn Baade, erläutert Frau Czerny-Christenson die Änderungen der Neufassung zur bisherigen Hauptsatzung der Gemeinde.

Neben den erforderlichen Änderungen erfolgten redaktionelle Anpassungen sowie Anpassungen der neuen Kommunalverfassung MV vom 10.06.2024 und zur am 15. Mai 2024 in Kraft getretenen Entschädigungsverordnung.

Änderungen gab es u. a. in § 5 (Beratende Ausschüsse). Die Zusammensetzung war bisher eingeteilt in 4 Gemeindevertreter/3 sachkundigen Einwohner bzw. im Finanzausschuss 3 Gemeindevertreter/2 sachkundige Einwohner). In § 6 Abs. 3 wurde mit Änderung der Kommunalverfassung M-V eine Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren aufgenommen. Zu § 7 erfolgte eine Anpassung aufgrund der neuen Entschädigungsverordnung.

 

Herr Braun erkundigt sich zu § 7 (Entschädigungen), wonach die Entschädigung der Gemeindevertreter in den Ausschüssen in der Neufassung nicht geregelt ist.

Folgender Zusatz ist in der Hauptsatzung § 7 Abs. 3, Satz 2 aufzunehmen:

„Die Mitglieder der Gemeindevertretung, die keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten, erhalten für Sitzung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, für die sie bestimmt wurden, ein Sitzungsgeld von 40 Euro.“

 

Der Bürgermeister weist außerdem auf eine erforderliche Ergänzung in § 8 Abs. 2 hin.

In Satz 1 muss es richtig heißen: „…Allershäger Straße 1a in Lambrechtshagen.“

 

Weitere Fragen der Gemeindevertreter werden beantwortet.

Der Bürgermeister lässt nach Beratung und Information über den Änderungsantrag von Herrn Heß abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

13

anwesend:

13

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

Anschließend wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag mit den genannten Ergänzungen in § 7 Absatz 3 sowie § 8 Absatz 2 abgestimmt:

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung lt. Anlage.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

13

anwesend:

13

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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