29.10.2024 - 8.3 Satzung der Gemeinde Kritzmow über die 3. Änder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kritzmow
- Datum:
- Di., 29.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Florian Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.
Bei der Beschlussfassung am 27.08.2024 wurden die Werte der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) aus dem Ursprungsplan falsch übernommen. Richtig ist eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8. Diese Festsetzungen wurden mit der heute vorliegenden Fassung korrigiert.
Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss
Beschluss:
- Der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Weitenmoor“ einschließlich der Begründung sowie den Örtlichen Bauvorschriften nach § 86 LBauO M-V wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, dass zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen von einem Monat, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, durchgeführt wird. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung zu äußern. Parallel dazu wird die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden zur Abgabe einer Stellungnahme – auch im Hinblick auf den Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung – aufgefordert.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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656,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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