29.10.2024 - 8.1 Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister begründet die Notwendigkeit der Satzungsänderung.

Die am 25.06.2024 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung trat am 16.08.2024 mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock in Kraft.

Mit Schreiben vom 12.09.2024 teilte der Landkreis mit, dass sich zwischenzeitlich das Rechtsverständnis modifiziert hat, wies auf Rechtsverstöße hin und riet dringend rechtsaufsichtlich an, zeitnah eine Hauptsatzungsänderung herbeizuführen.

Ferner wurde berücksichtigt, dass die Gemeinde mit Stichtag 30.06.2024 nach den Erhebungen des Statistischen Amtes eine Zahl von 4.009 Einwohnern aufweist. Damit können nach Kommunalverfassung M-V i.V. mit der Entschädigungsverordnung M-V die Entschädigungen zum 01.01.2025 erhöht werden.

 

Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung lt. Anlage.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage