17.12.2024 - 8.3 Änderung der Satzung über die Festsetzung der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister informiert umfassend zum Beschlussvorschlag. Ein Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze muss bis spätestens zum 30. Juni 2025 mit Wirkung zum 01.01.2025 gefasst werden.

Die Gemeinde muss den aufkommensneutralen Hebesatz und die Abweichung des von der Gemeinde bei der Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 bestimmten Hebesatz von dem aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise veröffentlichen. Das im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit bestehende Hebesatzrecht bleibt unberührt.

Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde gezwungen sein wird, die Hebesätze 2027 zu erhöhen, um weiterhin Fördermittel zu erhalten.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt zum 31.12.2024 die Aufhebung des § 2 Punkt 1 a) und b) der Hebesatzsatzung vom 09.02.2010, in Kraft getreten am 01.01.2010, zuletzt geändert am 30.06.2015, in Kraft getreten am 01.01.2016.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0