23.09.2024 - 4.5 Jugendbeirat in der Gemeinde - Wahl Jugendbeira...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Datum:
- Mo., 23.09.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Im § 41 a der neuen Kommunalverfassung MV i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.Mai 2024 heißt es unter
(1) Zur Berücksichtigung der besonderen Bevölkerungsgruppen kann die Gemeinde Beiräte mit beratender Funktion bilden. Die Hauptsatzung regelt die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Beiräte. Sie kann für die Beiräte eine andere Bezeichnung finden.
Ausführungen:
Das Kinder- und Jugend-Beteiligungsgesetz (KiJuBG) M-V verpflichtet zwar nur die amtsfreien Gemeinden zur Beiratsbildung, es schließt aber die amtsgebundenen Gemeinden, wie es die Gemeinde Papendorf ist, nicht aus, das ist aus der Gesetzesbegründung § 3 zu entnehmen. Dort wird eine eigene gemeindliche Beurteilung, ob so ein Gremium zielführend und ist geeignet ist, zugestanden. Gleichzeitig wird aber darauf verwiesen, dass die nach dem § 2 Absatz 2 Satz 1 aufgezeigte Beteiligung in angemessener und geeigneter Weise (also nicht zwingend ein „Beirat“, es sind auch andere Formate möglich) als generelle Verpflichtung auch für amtsgebundene Gemeinden gesehen wird. Es steht unter dem Vorbehalt des Beteiligungswillens, heißt, die Einrichtung eines Gremiums erfolgt nur, wenn auch handelnde Akteure in diesem Gremium geben wird.
Fazit:
Zu diesem Zweck wollen wir die Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr schriftlich unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten befragen.
Stand der Vorbereitungen/Absprachen:
Mit dem Bürgermeister ist abgesprochen, dass die Änderung der Hauptsatzung unserer Gemeinde erfolgt, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Beirates gegeben sind.
Die organisatorischen Aufgaben sind eingeleitet. Die namentliche Aufstellung der Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr und deren Erziehungsberechtigten liegen vor. Die Anschreiben an die Eltern und Jugendlichen werden gefertigt und versandt. Die Antwortschreiben der Jugendlichen mit der Unterschriftleistung auch der Erziehungsberechtigten werden mit versandt. Das wird im Oktober erfolgen, sodass wir zum Ende des Jahres 2024 entscheiden können, ob und wie wir mit der Gründung eines Jugendbeirates für die Jugendlichen in unserer Gemeinde weiter verfahren werden.
Inwieweit uns das AWW die Hilfe und Unterstützung auch bei den weiteren Vorbereitungen, wie Wahlen, zur Seite stehen kann, ist noch in der Entscheidung. Aber die logistische Unterstützung wurde zugesagt.
Am 30.09.24 ist die Vorsitzende zur 1. Beratung der Schülersprecher in die Aula der Warnowschule eingeladen, um auf dieser Veranstaltung über die Bildung eines Jugendbeirates zu informieren. Gleichzeitig soll auch deutlich darauf hinweisen werden, dass wir als Gemeindevertretung auf die aktive Mitarbeit und das Interesse der Jugendlichen angewiesen sind.