01.10.2024 - 8.2 Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Papendorf
- Datum:
- Di., 01.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitende Verwaltungsbeamtin
- Bearbeiter:
- Nike Czerny-Christenson
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Risch informiert, dass die Neufassung der Hauptsatzung vom 27.06.2024 durch die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet wurde. Es ist gefordert, Wertgrenzen festzulegen. Im heutigen Beschlussvorschlag sind alle Änderungen enthalten.
Es wird vorgeschlagen die Wertgrenze für die Aufnahme von Krediten für den Bürgermeister auf 250.000 Euro festzulegen.
Durch Herrn Wark wird die Wertgrenze von 5.000.000 Euro für eine Kreditaufnahme für den Hauptausschuss als zu hoch eingeschätzt. Die Anwesenden einigen sich auf eine Wertgrenze von 1.000.000 Euro.
Abstimmungsergebnis: |
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Anzahl Gremium-Mitglieder: |
13 |
anwesend: |
9 |
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV |
0 |
Für Niederschlagungen werden durch Herrn Prof. Methling 100.000 Euro vorgeschlagen, darüber wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: |
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Anzahl Gremium-Mitglieder: |
13 |
anwesend: |
9 |
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV |
0 |
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung lt. Anlage mit folgenden Änderungen:
- Im Einleitungssatz ist „25. September“ durch „1. Oktober“ zu ersetzen.
- Punkt 3 der Anlage wird wie folgt gefasst:
Nach dem Wort „ab“ werden die Worte „250.000 Euro bis zu 1.000.000 Euro“ eingefügt.
- Punkt 4 der Anlage wird wie folgt gefasst:
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 2.000 Euro bis zu 10.000 Euro Jahresbetrag, soweit diese nicht dem Bürgermeister übertragen sind“
- Punkt 8 der Anlage wird wie folgt gefasst:
§ 6 Abs. 4 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen unterhalb einer Wertgrenze von 2.000 Euro Jahresbetrag“
- In Punkt 10 der Anlage wird die Zahl „500.000“ durch die Zahl „100.000“ ersetzt.
- Folgender Punkt 13 wird in der Anlage aufgenommen:
In § 6 Abs. 2 Nr. 2 wird die Zahl „1.000.000“ durch die Zahl „250.000“ ersetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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296,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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120,2 kB
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