03.12.2024 - 9.3 Änderung der Satzung über die Festsetzung der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es wurde von Seiten des Finanzministeriums für unser Amt empfohlen, die Hebesätze für die Grundsteuer zum Jahresende 2024 aufzuheben. Wenn nach dem alten Hebesatz abgerechnet wird, müssten die Bescheide im neuen Jahr alle korrigiert werden, was zu einem sehr hohen Aufwand führen würde.

Erst nach Festlegung und Beschluss über den neuen ab 2025 gelten Hebesatz werden die Bescheide erstellt und verschickt.

Es erfolgt die Abstimmung.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt zum 31.12.2024 die Aufhebung des § 2 Punkt 1 a) und b) der Hebesatzsatzung vom 09.03.2010, in Kraft getreten am 01.01.2010, zuletzt geändert am 15.10.2015, in Kraft getreten am 01.01.2016.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

13

anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0