01.02.2024 - 3 Billigung des Protokolls der letzten Sitzung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es gab den Hinweis, dass auch Ergebnisprotokolle nach Ansicht des Deutschen Städte- und Gemeindetages so abzufassen sind, dass die Belange des öffentlichen Interesse gewahrt bleiben müssen. Der Sitzungsverlauf und deren Ergebnisse sollen für Bürgerinnen und Bürger verständlich dargestellt werden.
Zum Protokoll lagen zwei grundsätzliche Änderungsanträge zum TOP 4 (Beschluss zur Durchführung von Vergabeverfahren zu Planungsleistungen zur Umsetzung eines Bildungs- und Kulturcampus in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen Teil 1) vor:
- Antrag zur Neufassung des TOP 4 im Protokoll:
Herr Joachim beantragt Rederecht für Frau Beckmann (IPC Dr. Talkenberger GmbH). (Abstimmung einstimmig 7:0:0)
Frau Beckmann erläutern die von der Fa. IPC erarbeiteten „Empfehlungen zur Umsetzung des Projektziels“ vom 21.09.2023. Ausgehend von den durch die Fa. Matrix ausgewiesenen Kosten des Großprojektes auf einer Fläche von 15 ha mit Kosten von 70,8 Mio. € wird empfohlen, vorerst lediglich einen 1. Bauabschnitt umzusetzen. Dieser 1. BA besteht bei einem Flächenbedarf von ca. 2,5 ha aus Grundschule, Hort und Kindergarten mit Gesamtkosten von ca. 28 Mio. €. Alle anderen Teilprojekte, wie Orientierungsstufe, Regionalschule, Sporthallen, Sportfelder, Vereinsheim, Dorfplatz werden als weitere Bauabschnitte bis auf Weiteres zurückgestellt.
Grundsätzlich gilt für Förderungen, dass ein Bedarf nachgewiesen werden muss und die Bausumme eines Teilprojektes 12 Mio. € nicht überschreiten darf. Ein Gesamtprojekt darf unter bestimmten Bedingungen in Bauabschnitte aufgeteilt werden. Für die Förderanträge zum 1. Bauabschnitt sind Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) erforderlich, die Kosten von ca. 1,6 Mio. € verursachen. Das Vergabeverfahren für diese Planungsleistungen sollte schnellstmöglich umgesetzt werden, um rechtzeitig einen Antrag für eine Förderung ab 2025 stellen zu können. Ohne Zeitverzögerungen kann mit einer Fertigstellung des 1. Bauabschnittes ab 2028 gerechnet werden. Weitere Bauabschnitte könnten bei Finanzierbarkeit erfolgen.
In einer regen Diskussion wird darauf hingewiesen, dass die genannte Kostenermittlung (ca. 28 Mio. €) für den 1. Bauabschnitt den optimalen Fall darstellt, weil keine Kostensteigerungen berücksichtigt wurden und von einer maximalen Förderung ausgegangen wird. Demzufolge würde bei geplanten 20 Mio. € Förderung der Eigenanteil der Gemeinde bei ca. 8 Mio. € liegen. Es wurde klargestellt, dass weitere Kosten, z. B. für das noch zu klärende Grundstück, in der Aufstellung fehlen. Kostensteigerungen und weniger Förderung könnten den Eigenanteil auf ca. 13 - 14 Mio. € erhöhen. Frau Beckmann hofft, dass durch Wettbewerb der Anbieter im Ergebnis der Ausschreibung niedrigere Kosten entstehen könnten. Frau Lange wiederum hofft auf mehr und andere Fördermöglichkeiten in den kommenden Jahren.
- Antrag zur Neufassung des TOP 4 im Protokoll:
Der Bauausschussvorsitzende beantragt das Rederecht für Frau Beckmann zum TAO 4:
Abstimmungsergebnis: einstimmig (7:0:0)
Frau Beckmann stellt sich allen Anwesenden vor und erklärt die ersten Ergebnisse zum Sachstand Förderungsbedarf und Fördermittel. Es wurden mehrere Varianten geprüft. Aufgrund dessen, dass die Förderfähigkeit des gesamten Projektes nach den vorliegenden Unterlagen so nicht möglich ist, wurde eine Variante durch den Projektsteuerer ipc erarbeitet, die das Projekt ermöglicht.
Nicht mehr enthalten sind:
- Die Orientierungsstufe 5. und 6. Klasse, da nicht förderfähig.
- Dreifeldsporthalle wird reduziert auf eine Einfeldsporthalle für die Grundschule.
- Vereinsheim, Sportplätze, Dorfplatz, Festwiese gibt es keine Fördermöglichkeiten.
Weitere Hinweise gab es für die Durchführung des Projektes:
- Der Landkreis legt zum Schulneubau in einer Prioritätenliste fest, ob eine Förderung aus deren Sicht möglich wird.
- Die Schule ist nach der Schulbauempfehlung des Landes Mecklenburg/Vorpommern zu errichten. Abweichende Planungen sind durch den Schulträger zu finanzieren.
- Das Risiko für alle in Auftrag gegebenen Leistungen hat die Gemeinde bis zur Förderreife zu tragen.
Sollte eine Förderung nicht eintreten, verbleiben die entstandenen Kosten bei der Gemeinde. Der zu beratender Beschluss “Durchführung von Vergabeverfahren zu Planungsleistungen” dient dazu, die Planungen anzuschieben und das Gesamtprojekt zu beginnen. Im Anschluss fand ein kontroverser Austausch mit Nachfragen zu Themen zu Fördermittelhöhen, Kostenentwicklungen, Realisierung der ersten Schritte, zeitliche Umsetzung etc. statt. Der Bauausschussvorsitzende verliest die Beschlussvorlage und bittet um das Handzeichen für seinen Ausschuss.
Der Bauausschuss gibt die Empfehlung für die Gemeindevertretung wie folgt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Beauftragung des Projektsteuerungsbüros ipc Dr. Talkenberger GmbH zur Durchführung von Vergabeverfahren zu Planungsleistungen zur Umsetzung eines Bildungs- und Kulturcampus Elmenhorst/Lichtenhagen.
Über die Anträge wurde auf Festlegung des Vorsitzenden, Herrn Joachim, in folgender Reihenfolge abgestimmt:
1. Abstimmung über die jetzige Fassung des Protokolls ohne Änderungen (Protokollantin Frau Lange, Sozialausschuss)
Abstimmungsergebnis: 4 Ja und 3 Nein Stimmen
2. Abstimmung über den Antrag Nr. 2 zur Neufassung des TOP 4 im Protokoll:
Abstimmungsergebnis: 3 Ja und 4 Nein Stimmen
3. Abstimmung über den Antrag Nr. 3 zur Neufassung des TOP 4 im Protokoll:
Der 3. Antrag kam nicht zur Abstimmung, da kein anderes Ergebnis zu erwarten war, wie bei der 1. Abstimmung.