30.05.2024 - 8.1 Änderung Städtebaulicher Vertrag zwischen der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Jeannine Haufschild
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barten stellt den Beschluss vor, die Ausschüsse haben darüber beraten und ihre Zustimmung erteilt.
Herr Dr. Hornickel merkt an, dass der Vertrag nur einseitig kündbar ist. Die Gemeinde sollte auch die Möglichkeit einer Vertragskündigung haben. Herr Ibendorf schließt sich der Meinung an.
Herr Joachim schlägt einen Hinweis an das Amt vor, dass alle städtebaulichen Verträge weitestgehend nach dem gleichen Muster erstellt werden sollten. Die zusätzliche Aufnahme eines Kündigungsrechtes sollte dann nochmals besprochen werden.
Außerdem möge das Amt in solchen Verträgen die Kommentierungen im Text weglassen.
Herr Barten ergänzt, dass sich der Bauausschuss mit 5 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen für diesen Vorschlag ausgesprochen hat. Im Hauptausschuss gab es dazu einstimmig 5 Ja-Stimmen.
Der Beschluss wird verlesen, der Bürgermeister lässt abstimmen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt den anliegenden Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Sondergebiet „Photovoltaikanlage im Admannshäger Weg„ durch den Investor.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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