30.05.2024 - 8.3 Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 27 Gebiet "Kie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Grimnitz erklärt sich befangen und nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Herr Ibendorf wurde durch das Amt für befangen erklärt und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Herr Harbrecht weist auf seine Anmerkungen aus dem Hauptausschuss hin und erklärt, dass der B-Plan nicht weiter verfolgt werden sollte, solange es keine bestandskräftigen Flächennutzungsplan gibt. Weiterhin kritisiert er die Einbeziehung des Landschaftsschutzgebietes.

 

Herr Barten begrüßt die beiden Planer und bittet um Zustimmung, den Herren Rederecht zu erteilen. Dies befürwortet die Mehrheit.

Herr Fricke führt aus, dass es einen Aufstellungsbeschluss für den FNP gibt. Diese Verfahren laufen ca. 3 bis 4 Jahre. Um auch andere wichtige Projekte gleichzeitig voranzutreiben, ist es durchaus möglich, eine Bebauung zu entwickeln, bevor der FNP rechtskräftig ist. Es besteht bereits Wohnrecht auf einem Teil der Fläche. Der Bereich der alten Tankstelle wird in eine Nutzung für Wohnen geändert.

 

Nach längerer nicht zielführender Diskussion stellt Herr Rosenkranz den Antrag zur Geschäftsordnung.

 

Herr Fricke beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter zum weiteren Verfahren. Es geht erstmal um den Aufstellungsbeschluss. Die detaillierte Planung kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 

 

Herr Barten verliest den Beschluss und lässt abstimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 mit der Gebietsbezeichnung „Kiek up de See“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13a BauGB.

Planungsziel: Mit dem Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des ehemaligen Tankstellengeländes an der Hauptstraße in Elmenhorst mit Mehrfamilienhäusern planungsrechtlich geregelt werden. Die Fläche soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant werden.

 

2.

Gebietsabgrenzung: der ca. 7.400 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 189, Flur 1, Gemarkung Elmenhorst sowie den zur Erschließung dienenden Teil der Hauptstraße (Flurstück 232, teilw.).

Der Übersichtsplan in der Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

15

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

2

 

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Anlagen zur Vorlage