30.05.2024 - 8.2 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 25 Sondergeb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Datum:
- Do., 30.05.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Jeannine Haufschild
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Gotham beantragt namentliche Abstimmung.
Herr Dr. Hornickel erklärt, dass am Weg entlang eine Feldhecke entstehen soll. Dies reicht nach seiner Auffassung hier nicht aus. Die Bepflanzung sollte genau definiert werden. Im Text ist das als Straßenbegleitgrün festgelegt. Die Bezeichnung „weitere Gehölze“ ist zu ungenau.
Herr Joachim erklärt, dass es eine neue Begründung gab, die per E-Mail zur Sitzung nachgerecht wurde.
Herr Barten verliest den Text aus dem Punkt 10.4, der die Begrünung näher definiert.
Es wird vorgeschlagen, dass die Bepflanzung zwingend vor der Ausführung mit der Gemeindevertretung abzustimmen ist.
Herr Ibendorf weist darauf hin, dass so eine Anlage nicht gelöscht werden kann. Ein Brand in dieser Größenordnung würde großen Schaden anrichten. Weiterhin ist die geplante Ausgleichsfläche nicht auf unserem Gemeindegebiet, sondern in Ivendorf. Dort, wo in die Natur eingegriffen wird, sollte auch die Ausgleichspflanzung erfolgen.
Herr Dr. Hornickel merkt an, dass er nicht gegen die Errichtung einer Solaranlage ist, aber der Sichtschutz darauf klar definiert sein muss.
Durch Herrn Tietböhl wird geäußert, dass die geplante Solaranlage nicht im Interesse der meisten Bürger der Gemeinde ist. Er sieht auch die Gefährdung durch Brände, besonders durch die vorgesehene Heckenbepflanzung.
Herr Grimnitz hält dem entgegen, dass für jede Anlage, die genehmigt wird, ein Brandschutzkonzept vorliegen muss. Dies ist nicht Sache der Gemeinde.
Herr Meus bezeichnet die Photovoltaikanlage als landschaftsschädigendes Gebiet und zeigt sich verwundert, dass keine massive Kritik aus der Bevölkerung kommt.
Herr Barten bestätigt, dass bisher niemand aus der Gemeinde an ihn herangetreten ist und sich gegen diese Anlage geäußert hat.
Der Beschluss wird verlesen, es erfolgt die namentliche Abstimmung:
Uwe Barten ja
Burkhard May ja
Christian Joachim ja
Lars Gotham nein
Ulf Grimnitz ja
Horst Harbrecht nein
Dr. Harmut Hornickel nein
Nils Ibendorf nein
Torsten Lange enthalten
Karl-Heinz Meus nein
Edeltraut Ortmann ja
Eckhard Rosenkranz ja
Lars Rosenkranz ja
Bernd Tietböhl nein
Prof. Dr. Christian Vogel nein
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen billigt den Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage am Admannshäger Weg mit der dazugehörenden Begründung einschließlich Umweltbericht.
siehe Anlagen 1 und 2
- Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage ist mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung im Internet ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zu geben, sich zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage am Admannshäger Weg zu äußern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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88,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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