04.12.2024 - 9.2 Änderung der Satzung über die Festsetzung der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ab 2025 sind für alle Grundstücke neue Hebesätze festzulegen. Dies ist noch nicht erfolgt, aus diesem Grund müssen die Hebesätze zum Jahresende aufgehoben werden. Sobald die Hebesätze festgelegt sind, wird die neue Satzung beschlossen und die Grundsteuerbescheide rückwirkend zum 01.01.2025 erstellt und versandt.

Herr Witt lässt abstimmen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt zum 31.12.2024 die Aufhebung des § 2 Punkt 1 a) und b) der Hebesatzsatzung vom 15.03.2010, in Kraft getreten am 01.01.2010, zuletzt geändert am 01.09.2015, in Kraft getreten am 01.01.2016.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

10

anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0