24.09.2024 - 9.1 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rathjens erklärt kurz die Notwendigkeit der Satzungsänderung. Die auf der konstituierenden Sitzung beschlossene Hauptsatzung wurde von der Rechtsaufsichtbehörde in einigen Punkten für nicht zulässig erklärt. Deshalb erfolgt nun die Neufassung.

 

Herr Wilken beantragt, in § 6 Absatz 4 die Wertgrenze für Stundungen, Niederschlagungen und den Erlass von Forderungen nach unten zu korrigieren.

Durch den Bürgermeister wird vorgeschlagen, die Wertgrenze auf 5.000 Euro festzulegen, dem stimmen die Gemeindevertreter zu.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pölchow hebt den Beschluss VO/LV/50-067/2024 vom 02.07.2024 auf und beschließt die Neufassung der Hauptsatzung lt. Anlage mit folgender Änderung:

 

§ 6 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

„2. die Stundung, die Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 Euro“

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

8

anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage