25.01.2024 - 6.2 Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Auf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Born reicht einen Antrag zur Änderung des vorliegenden Beschlusses ein.

Hier wird erläutert, dass es bereits im Jahr 2014 eine Entscheidung in der Gemeinde gab, dass bei jeder Änderung der Entschädigungsverordnung ohne nochmaligen Beschluss eine Anpassung an den jeweils gültigen Höchstbetrag für Gemeindewehrführer und den Stellvertreter erfolgt. Personen mit besonderen Aufgaben, wie der Jugendfeuerwehrwart und der Gerätewart sollten in unserem heutigen Beschluss ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Sinnvoll ist es, einen allgemeinen Beschluss über die Aufwandsentschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerweher zu fassen und nicht personengebunden, da diese Positionen durch Neuwahlen und Niederlegungen der Ämter neu besetzt werden können.

 

Der Beschluss wird wie folgt geändert:

 

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Beschluss

Beschluss:

Durch die Gemeindevertretung Lambrechtshagen werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

 

Der Gemeindewehrführer, der Jugendfeuerwehrwart, der Gerätwart sowie deren Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die jeweilige gültige Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V geregelten Höchstbetrages.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage