17.12.2024 - 11 Änderung der Satzung über die Festsetzung der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeinden des Amtes beabsichtigen, die Hebesätze zum 31.12.2024 aufzuheben. Grund sind die noch nicht vollständigen Daten zur Berechnung der Steuer. Durch die Vorgabe der Aufkommensneutralität muss der Hebesatz errechnet werden, dazu liegen im Moment noch zu wenige Zahlen vor.

Bis zum 30.06.2025 müssen die Hebesätze beschlossen werden, um rückwirkend zum 01.01.2025 die Steuerbescheide zu versenden. Zum Jahresanfang erhalten die Bürger erstmal keine Bescheide.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt zum 31.12.2024 die Aufhebung des § 2 Punkt 1 a) und b) der Hebesatzsatzung vom 02.03.2010, in Kraft getreten am 01.01.2011, zuletzt geändert am 06.10.2016, in Kraft getreten am 01.01.2017.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

13

anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0