04.03.2025 - 7 Information zur Grundsteuerreform 2025 und den ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Um die aufkommensneutralen Hebesätze für die Gemeinde berechnen zu können, benötigt das Amt eine ausreichende Dateneingabe. Dieser Stand ist jetzt erreicht und es ergeben sich rechnerisch folgende aufkommensneutrale Hebesätze:

Grundsteuer A: 261 v.H.

Grundsteuer B: 232 v.H.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt nach dem Grundsatz der aufkommensneutralen Hebesätze unter Berücksichtigung der noch nicht abgeschlossenen Dateneingabe der Gemeindevertretung folgende Hebesteuersätze zu beschließen:

 

Grundsteuer A: 260 v.H.

Grundsteuer B: 230 v.H.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen

 

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5202&TOLFDNR=45764&selfaction=print