19.06.2025 - 8.4 Entscheidung über die Weiternutzung der vormals...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Datum:
- Do., 19.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Birte Hansen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barten eröffnet die Diskussion über die Weiternutzung der vormals vermieteten Räumlichkeiten am Feuerwehrgerätehaus und verweist darauf, dass dieses Thema bereits im Bauausschuss beraten worden sei. Er betont, dass eine fundierte Planung erforderlich sei, um die Räumlichkeiten sinnvoll zu nutzen.
Herr L. Rosenkranz berichtet, dass im Bauausschuss eine Begehung stattgefunden habe, bei der Vertreter der Feuerwehr anwesend gewesen seien, um Fragen zu beantworten. Es seien Listen zu Brandschutzmängeln und weiteren Anforderungen des Landkreises geprüft worden. Die Feuerwehr solle nun eine Liste erstellen, die kurzfristig in Abstimmung bearbeitet werden könne. Langfristig sei vorgesehen, einen Planer mit einer Machbarkeitsstudie für das Bestandsgebäude und den Bauhof zu beauftragen.
Herr Barten ergänzt, dass für den Haushalt 2026 eine entsprechende Planung vorgesehen sei. Er weist darauf hin, dass die Nutzung der Räumlichkeiten nicht ohne eine detaillierte Planung erfolgen könne.
Herr Ibendorf merkt an, dass eine Änderung oder Ergänzung des Antrags erforderlich sei, um die Machbarkeitsstudie vorzuziehen. Er betont, dass die Ausführung der Maßnahmen für 2026 geplant sei, die Planung jedoch früher beginnen müsse.
Herr L. Rosenkranz formuliert folgenden Ergänzungsantrag:
… Des Weiteren wird empfohlen, einen Architekten zu beauftragen, der eine Machbarkeitsstudie für die erforderlichen Umbauarbeiten am Feuerwehrgebäude unter Einbeziehung des früheren Blumenladens erarbeitet. Ziel der Planung ist es, ein funktionsfähiges und den aktuellen sowie zukünftig zu erwartenden Anforderungen entsprechendes Gebäude für die Freiwillige Feuerwehr zu gestalten.
Sollte es erforderlich sein, so sind die Räumlichkeiten des Bauhofes in die Planung mit einzubeziehen.
Herr Barten gibt zu bedenken, dass die Gelder erst im HH-Jahr 2026 dafür zur Verfügung stehen können.
Frau Düsterhöft äußert Bedenken hinsichtlich der Verschiebung der Planung auf 2026. Sie verweist auf Haushaltsreste, von denen nach Abzug eines Betrags für ein anderes Projekt noch Gelder zur Verfügung stünden. Ihrer Ansicht nach reiche dieser Betrag aus, um die Planung für die Feuerwehr noch in diesem Jahr zu beginnen.
Herr Barten bestätigt, dass die Feuerwehr eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei. Er verweist jedoch darauf, dass die finanziellen Mittel und die Abstimmung mit der Feuerwehr berücksichtigt werden müssten.
Herr Barten erklärt, dass die Mängel am Gebäude bereits seit der Inbetriebnahme bekannt seien und regelmäßig geprüft würden. Er betont, dass eine grundlegende Planung erforderlich sei, um die Räumlichkeiten sinnvoll zu nutzen. Er verweist darauf, dass die Feuerwehrbedarfsplanung bereits beauftragt worden sei und Ergebnisse abgewartet würden.
Herr Barten schließt die Diskussion, indem er den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung von L. Rosenkranz vorträgt. Über den Beschlussvorschlag wird abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst / Lichtenhagen beschließt, dass die ehemals vermieteten Geschäftsräume (Blumenfachgeschäft) für die Freiwillige Feuerwehr genutzt werden können und ein Umbau für Stellflächen und Lagerung von Einsatzgerätschaften von der Gemeindevertretung befürwortet wird.
Des Weiteren wird empfohlen, einen Architekten zu beauftragen, der eine Machbarkeitsstudie für die erforderlichen Umbauarbeiten am Feuerwehrgebäude unter Einbeziehung des früheren Blumenladens erarbeitet. Ziel der Planung ist es, ein funktionsfähiges und den aktuellen sowie zukünftig zu erwartenden Anforderungen entsprechendes Gebäude für die Freiwillige Feuerwehr zu gestalten.
Sollte es erforderlich sein, so sind die Räumlichkeiten des Bauhofes in die Planung mit einzubeziehen.
Anlagen zur Vorlage
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