19.06.2025 - 8.2 Beschlussvorschlag zur Verwendung einer sog. ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Hornickel erläutert seinen Beschlussvorschlag, wonach die Gemeindevertretung Formulierungen mit Genderstern, Unterstrich, Doppelpunkt, Binnen-I oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung geschlechtlicher Bezeichnungen im öffentlichen Sprachgebrauch der Gemeinde ablehnen solle. Dies solle für Satzungen, Richtlinien, Beschlüsse sowie insbesondere für Schulen, Kindertagesstätten und andere gemeindliche Einrichtungen gelten, die eine erzieherische und vorbildliche Funktion für Kinder und Jugendliche haben.

 

Zur Begründung führt er an, dass solche Sonderzeichen die Lesbarkeit und Verständlichkeit erschweren und nicht zu einer höheren Akzeptanz der Gleichstellung beitragen würden. Er verweist auf Umfragen, die eine breite Ablehnung solcher Schreibweisen in der Bevölkerung zeigen, sowie auf das amtliche Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung, das Sonderzeichen im Wortinneren nicht als Bestandteil der deutschen Orthografie anerkenne. Zudem hebt er hervor, dass die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in ihren Gesetzen und Verordnungen die Paarform (männlich und weiblich) verwende und dass sich prominente Politikerinnen gegen das Gendern ausgesprochen hätten.

Herr Dr. Hornickel betont, dass der Antrag keine Verbote oder Sanktionen vorsehe, sondern lediglich eine Empfehlung darstelle, um Kindern eine korrekte Sprachbildung zu ermöglichen.

 

Frau Düsterhöft äußert Zustimmung zu den grundsätzlichen Überlegungen von Herrn Dr. Hornickel, weist jedoch darauf hin, dass die Gemeinde keine Entscheidungsbefugnis über Schulen und Kindertagesstätten habe, da diese in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung und Kindertagesstättenförderung fielen.

 

Herr Ibendorf ergänzt, dass der Antrag sich auf die Außendarstellung der Gemeinde beziehe und dass der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter dies umsetzen könnten. Er betont, dass eine einheitliche Regelung für das Amt wichtig sei, um unterschiedliche Vorgehensweisen in den Gemeinden zu vermeiden.

 

Herr Gotham weist darauf hin, dass die Gemeinde keine Befugnis habe, über Bildungsinhalte oder die Sprachregelungen in Schulen und Kindertagesstätten zu entscheiden. Er schlägt vor, den Beschluss als Empfehlung zu formulieren, um die Zuständigkeiten zu wahren.

 

Herr Dr. Hornickel entgegnet, dass die Gemeindevertretung als oberstes Beschlussorgan der Gemeinde sehr wohl eine Empfehlung aussprechen könne, die auch für gemeindliche Einrichtungen gelte. Er betont, dass es ihm darum gehe, eine Spaltung der Gesellschaft zu vermeiden und die Sprachbildung von Kindern zu fördern.

 

Frau Düsterhöft fordert, den Beschluss klar als Empfehlung zu kennzeichnen, um Missverständnisse zu vermeiden. Herr Tietböhl unterstützt die grundsätzlichen Überlegungen von Herrn Dr. Hornickel, betont jedoch die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung innerhalb des Amtes.

 

Frau Lange beantragt eine namentliche Abstimmung.

 

Nils Ibendorf nein

Bernd Tietböhl Enthaltung

Lars Gotham Enthaltung

Marianne Düsterhöft Enthaltung

Horst Harbrecht ja

Karl-Heinz Meus ja

Uwe Barten nein

Manja Lange nein

Ulf Grimnitz ja

Lars Rosenkranz ja

Thomas Lange nein

Markus Krebes Enthaltung

Eckhardt Rosenkranz ja

Dr. Hartmut Hornickel ja

Torsten Lange Enthaltung

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung lehnt Formulierungen mit Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt, Sprechpausen oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern im öffentlichen Sprachgebrauch der Gemeinde ab. Dies gilt für Satzungen, Richtlinien, Beschlüsse u.ä. sowie insbesondere für Schule, Kindertagesstätte und andere gemeindliche Einrichtungen, die erzieherische und Vorbild-Funktionen für Kinder und Jugendliche haben.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

15

anwesend:

15

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

5

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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