27.05.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Zusätze:
- Die Mitglieder der Gemeindevertretung/der Ausschüsse werden auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 6 KV M-V hingewiesen, die nach § 36 Abs. 5 S. 7 KV M-V auch für alle sachkundigen Einwohner gilt. Es wird auch auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V und StGB hingewiesen.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kritzmow
- Datum:
- Di., 27.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Zu Beginn der Sitzung sind 11 von 15 Gemeindevertretern anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Der Bürgermeister verweist auf die Verschwiegenheitspflicht sowie auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht in nicht öffentlicher Sitzung behandelter Themen.
