28.10.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Zusätze:
- Die Mitglieder des Ausschusses/der Gemeindevertretung werden auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 6 KV M-V hingewiesen, die nach § 36 Abs. 5 S. 7 KV M-V auch für alle sachkundigen Einwohner gilt. Es wird auch auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V und StGB hingewiesen.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kritzmow
- Datum:
- Di., 28.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Bürgermeister eröffnet die Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Zu Beginn der Sitzung sind 10 von 15 Gemeindevertretern anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.
Der Bürgermeister verweist noch einmal ausdrücklich auf die Verschwiegenheitspflicht sowie auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nicht öffentlich behandelter Themen.
