16.12.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Zusätze:
- Die Mitglieder des Ausschusses/der Gemeindevertretung werden auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 6 KV M-V hingewiesen, die nach § 36 Abs. 5 S. 7 KV M-V auch für alle sachkundigen Einwohner gilt. Es wird auch auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V und StGB hingewiesen.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kritzmow
- Datum:
- Di., 16.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der 1. stellv. Bürgermeister, Herr Schacht, eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
11 von 15 Gemeindevertretern sind anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Herr Schacht verweist noch einmal auf die Vertraulichkeit sowie auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V nichtöffentlich behandelter Themen.
