03.12.2025 - 8.1 Neufassung der Satzung über die Erhebung der Zw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ziesendorf
- Datum:
- Mi., 03.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltung
- Bearbeiter:
- Jeannine Haufschild
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Witt führt aus, dass es sich bei dem Beschluss im Wesentlichen um Aktualisierungen handelt. Die zugrunde liegende Satzung stammt aus dem Jahr 2010, weshalb eine Überarbeitung erforderlich war. Er hebt hervor, dass sich seitdem sowohl die Rechtsprechung als auch bestimmte Formulierungen geändert haben, was eine Anpassung notwendig macht.
Er führt aus, dass die Steuer in Höhe von 10 % der jährlichen Mieteinnahmen erhoben wird. Dies wird damit begründet, dass Einwohner mit Zweitwohnsitz in der Gemeinde nicht in die Zuweisungen einbezogen werden, die die Gemeinde für Einwohner mit Hauptwohnsitz erhält. Die Steuer dient somit als Ausgleich für die entstehenden Kosten, die durch die Nutzung der Infrastruktur und Dienstleistungen der Gemeinde entstehen.
Herr Witt informiert, dass in der Gemeinde Ziesendorf derzeit etwa 17 Mietparteien einen Zweitwohnsitz angemeldet haben.
Über den Beschluss wird abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 kB
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2
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51,1 kB
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