08.09.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Zusätze:
- Die Mitglieder des Ausschusses/der Gemeindevertretung werden auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 6 KV M-V hingewiesen, die nach § 36 Abs. 5 S. 7 KV M-V auch für alle sachkundigen Einwohner gilt. Es wird auch auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V und StGB hingewiesen.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Pölchow
- Datum:
- Mo., 08.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Rathjens begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung der Gremienmitglieder fest. Es sind 7 Gemeindevertreter anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Er weist außerdem erneut auf die bestehenden Verschwiegenheitspflichten hin, die sowohl für die Mitglieder des Gremiums als auch für die sachkundigen Einwohner gelten. Er betont, dass die Verletzung dieser Geheimhaltungspflichten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
