22.07.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Zusätze:
- Die Mitglieder des Ausschusses/der Gemeindevertretung werden auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 6 KV M-V hingewiesen, die nach § 36 Abs. 5 S. 7 KV M-V auch für alle sachkundigen Einwohner gilt. Es wird auch auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V und StGB hingewiesen.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Papendorf
- Datum:
- Di., 22.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Risch eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen worden sind. Mit der Anwesenheit von 11 Mitgliedern besteht Beschlussfähigkeit.
Er weist die Anwesenden auf die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 23 Absatz 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hin. Dabei hebt er hervor, dass eine Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Diese Verpflichtung gelte jedoch ausschließlich für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
