22.07.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...

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Wortprotokoll

Herr Risch eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen worden sind. Mit der Anwesenheit von 11 Mitgliedern besteht Beschlussfähigkeit.

Er weist die Anwesenden auf die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 23 Absatz 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hin. Dabei hebt er hervor, dass eine Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Diese Verpflichtung gelte jedoch ausschließlich für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.