03.06.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Zusätze:
- Die Mitglieder des Ausschusses/der Gemeindevertretung werden auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 6 KV M-V hingewiesen, die nach § 36 Abs. 5 S. 7 KV M-V auch für alle sachkundigen Einwohner gilt. Es wird auch auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V und StGB hingewiesen.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Papendorf
- Datum:
- Di., 03.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Bürgermeister eröffnet die Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Zu Beginn der Sitzung sind 8 von 13 Gemeindevertretern anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Der Bürgermeister verweist auf die Verschwiegenheitspflicht und auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nicht öffentlich behandelter Themen.
