03.06.2025 - 8 Eröffnung des Weges zwischen Landesstraße 132 i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erklärt den Beschlussvorschlag.

Bisher war der Weg für alle Kraftfahrzeugarten gesperrt. Lediglich land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Fußgänger und Radfahrer waren zugelassen. Mit dieser Aufwidmung und Zulassung des PKW-Verkehrs bis 3,5 t soll einer Nutzung dieses Wegabschnitts für das Befahren und Parken im Rahmen des rechtlich Möglichen Rechnung getragen werden. Die Wegbreiten geben eine mögliche Beparkung in Aufstellung entlang des unbefestigten Weges her.

 

Die vorhandene unbefestigte Wegtrasse lässt Begegnungsverkehre und Wendemöglichkeiten vor dem Beginn der Betonspurbahn zu. LKW- Verkehre sollen weiterhin ausgeschlossen sein. Hierfür soll es eine Vorwegweisung zur Vermeidung unberechtigter Einfahrten von der L 132 geben. Die vorhandene Beschilderung wird angepasst und versetzt.

 

Nach Widmungsbeschluss wird der Antrag beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Rostock gestellt. Dazu erfolgte bereits eine Vorabstimmung. Eine Parkplatzbeschilderung ist nicht notwendig und bei diesem unbefestigten Weg aufgrund der Voraussetzungen auch schwierig. Wird das Parken dort nicht mit Verkehrszeichen untersagt, ist es prinzipiell zulässig.

 

Die Gemeindevertretung fasst nach Information folgenden Beschluss:

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Eröffnung des Weges zwischen Landesstraße 132 in Niendorf und Beginn Betonspurbahn Richtung Kreuzkamp in Papendorf für den Kraftfahrzeugverkehr bis 3,5 t.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl Gremium-Mitglieder:

13

anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://warnowwest.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=5347&TOLFDNR=46873&selfaction=print