29.09.2025 - 4.3 Hinweis zur Ortsteilregelung und das Rundschrei...

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Wortprotokoll

 

1. Gemarkung Sandkrug und Penny

 

„Gemäß § 42 Abs. 1 S. 2 KV M-V ist in der Hauptsatzung die Bildung und Bezeichnung der Ortsteile einer Gemeinde einschließlich ihrer räumlichen Abgrenzung auf Basis des Liegenschaftskatasters anhand einer textlichen Beschreibung oder einer grafischen Darstellung zu regeln... Grundlegend entsprechen die Ortsteile der Gemeinde Papendorf den Gemarkungen und sind somit unproblematisch. Einzig das Gebiet des „Sandkrugs“ bedarf einer Klärung.“

 

Der Sozialausschuss hat folgende Empfehlung an die GV:

Das Gesamtgebiet Sandkrug als Ganzes sollte zu der Gemarkung Papendorf zugeteilt werden. Dieses befindet sich bisher in der Gemarkung Groß Stove.

Das Gebiet Penny sollte ebenfalls zu der Gemarkung Papendorf zugeteilt werden, befindet sich bisher in der Gemarkung Sildemow (zumal das Einkaufszentrum den Namen Penny Papendorf trägt).

 

 

2. Begriffsbestimmung Ort/Ortsteile

 

"In der Schweriner Kommentierung zur KV M-V § 42 Rz. 7 wird ausgeführt:

„In der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden“ wurde anlässlich von Befragungen der Betroffenen problematisiert, ob der Begriff Ortsteil zutreffend ist. So kamen auch die Bezeichnungen Ort und Gemeindeteil in die Diskussion. Der Gesetzgeber belässt es im Gesetz bei der Bezeichnung Ortsteil, billigt den Gemeinden aber in der Hauptsatzung Alternativbezeichnungen zu.“

 

Ausgehend hiervon akzeptiert die untere Rechtsaufsichtsbehörde in der Hauptsatzung den Begriff „Ort“, wobei es sich aber im rechtlichen Sinne um einen Ortsteil handelt. In der avisierten Änderung der Hauptsatzung würde das Amt diese Formulierung zur rechtlichen Klarheit auch aufnehmen wollen.

 

Der Sozialausschuss hat folgende Empfehlung an die GV:

Die Gemeindevertretung sollte nach der KV M-V benannten Begriff "Ort" beibehalten, wie Niendorf, Groß Stove, Papendorf, Sildemow und Gragetopshof mit Angabe der Gemeinde und des Landkreises.

Beispiel:  Niendorf

 Gemeinde Papendorf

 Landkreis Rostock

 

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