09.12.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Zusätze:
- Die Mitglieder des Ausschusses/der Gemeindevertretung werden auf die Verschwiegenheitspflicht nach § 23 Abs. 6 KV M-V hingewiesen, die nach § 36 Abs. 5 S. 7 KV M-V auch für alle sachkundigen Einwohner gilt. Es wird auch auf die Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach KV M-V und StGB hingewiesen.
- Gremium:
- Gemeindevertretung Papendorf
- Datum:
- Di., 09.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Risch begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und stellt die Ordnungsgemäßheit der Einladung fest. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, da 11 Vertreter anwesend sind.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden auf die Verschwiegenheitspflicht gemäß Paragraph 23 Absatz 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Zudem macht er auf die Strafbarkeit bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht aufmerksam.
